Wie können wir Ihnen helfen?
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Informationspflicht
Als Betreiber zweier Betriebsbereiche der unteren Klasse, Kühne-und-Nagel-Platz 1 und Antwerpener Str. 10 in Duisburg, die der Störfallverordnung unterliegen und bei der zuständigen Behörde angezeigt sind, erfüllen wir im Rahmen gesetzlicher Vorsorge für unsere Nachbarschaft unsere Informationspflicht, indem wir Sie hiermit über getroffene Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen unterrichten.
Diese Information ist mit den für den Katastrophenschutz und die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt. Aus dem Dokument „Sicherheitshinweise für die Nachbarschaft“, das Sie aufbewahren sollten, können Sie entnehmen, wie Sie sich bei Auftreten eines Störfalles richtig verhalten.
Für unsere gewerblichen Nachbarn: Informieren Sie bitte Ihre Mitarbeitenden über den Inhalt dieses Informationsschreibens.
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Wir über uns
Die Firma Kühne+Nagel (AG & Co.) KG ist als internationales Logistikunternehmen u. a. in dem Segment der gewerblichen Lagerei tätig und unterhält an ihrem Standort in Duisburg zwei Lager- und Umschlagsanlagen für chemische Erzeugnisse und sonstige Gefahrstoffe. Abnehmer der Produkte sind z. B. Drogerie- und Verbrauchermärkte oder produzierende Unternehmen.
In unserem Gefahrstofflager werden u. a. Gefahrgüter zum Versand/Transport bereitgehalten und passiv in geprüften und transportrechtlich zugelassenen Fertigpackungen gelagert. Produktions- oder Ab- und Umfülltätigkeiten werden nicht durchgeführt.
Ein Teil der gelagerten Produkte sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, die u. a. durch Eigenschaften wie entzündlich, ätzend, reizend, umweltgefährlich gekennzeichnet sind.
Im Sinne des Anhanges I der 12. BImSchV handelt es sich im Wesentlichen um Stoffe mit Gesundheitsgefahren, physikalischen Gefahren sowie Umweltgefahren.
Getroffene Sicherheitsmaßnahmen
Es ist daher verständlich, dass die Lagerung und der Umschlag solcher Produkte nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen zur Gefahrenabwehr erfolgen darf. Dazu gehören ein wirksamer vorbeugender und abwehrender Brandschutz, die Anlagen sind mit einer flächendeckenden Sprinkleranlage und einer Brandmeldeanlage ausgestattet, gewässerschutzvorbeugende Maßnahmen, wie ein Absperrschieber in der Kanalleitung, eine Sicherheitsfolie unter dem Betonboden und eine Bodenabsenkung zur Mitte der Halle zum Auffangen von Löschwasser und ausgetretenen Stoffen, Explosionsschutzmaßnahmen, es ist eine Gaswarnanlage und die eingebaute Lüftungsanlage verbaut, sodass keine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
Ein gut ausgebildetes Fachpersonal sowie Wartungsverträge mit Fachfirmen stellen sicher, dass die technischen Sicherheitsvorkehrungen dauerhaft wirksam bleiben. Für das Lager wurden durch unabhängige Sachverständige Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen durchgeführt und ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt, die alle vier Aspekte einer Gefährdung berücksichtigen und entsprechende technische und organisatorische Gegenmaßnahmen aufzeigen.
Unsere verantwortlichen Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei bestimmten Ereignissen unverzüglich die Feuerwehr und die zuständigen Behörden zu verständigen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Eine automatische Meldung an die Feuerwehr erfolgt im Brandfall über die vorhandene Brandmeldeanlage. Das Fachpersonal wird anhand des betriebsinternen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes und der Betriebsanweisungen jährlich geschult. Der Feuerwehr ist der Betrieb durch regelmäßige Betriebsbegehungen bzw. Übungen bekannt.
Die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen im gesamten Lagerbereich entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik.
Mit diesen vorbeugenden Maßnahmen ist sichergestellt, dass nach menschlichem Ermessen ein Störfall im Sinne der Störfallverordnung nicht eintreten kann.
Die Kühne+Nagel (AG & Co.) KG verpflichtet sich im Falle eines Störfalles selbstverständlich, auf dem Gelände des Betriebsbereiches kooperativ mit den Notfall- und Rettungsdiensten zusammenzuarbeiten und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Störfalles und zur Begrenzung der Auswirkungen zu treffen.
Auf Basis des internen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes und des erstellten Feuerwehrplanes wurde von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden (Feuerwehr Duisburg) vorsorglich auch ein externer Notfallplan zur Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes und zur Katastrophenabwehr erstellt.
Mögliche Gefahren
Bei aller Vorsorge und Sorgfalt: Brände, Explosionen oder die Freisetzung gefährlicher Stoffe können dennoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall können die gelagerten oder durch Brand gefährliche Stoffe freigesetzt werden, sich zersetzen oder miteinander reagieren. Dabei kann eine Gefährdung von Menschen und eine Schädigung der Umwelt nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen eines Stoffaustrittes oder eines Brandes hängen von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von Art und Menge der ausgetretenen Chemikalien und ihren spezifischen Eigenschaften, von der Art der Bebauung oder von Wetter- und Windbedingungen. Um für solche Fälle gerüstet zu sein, haben wir einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt.
Bei Eintritt eines Störfalles werden die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden informiert. Diese sorgen dafür, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, Sie zu informieren. Dieses passiert über die NINA-App, dem Lokalradio (Radio Duisburg) und/oder dem WDR. Die Gefahrenabwehrbehörden leiten im Notfall entsprechende Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des Störfalles zu begrenzen.
Verhalten bei einem Störfall
Die Information der Bevölkerung erfolgt, ebenso wie die laufende Unterrichtung, durch die zuständigen Behörden, z. B. seitens der Feuerwehr oder der Polizei oder falls erforderlich über den Rundfunk oder die NINA-App.
Achten Sie daher insbesondere auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei, Alarmierung über die NINA-App und auf Informationen im Rundfunk (Regionalsender).
WDR 2 101,3 Mhz
Radio Duisburg 92,2 Mhz
Allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Störfalles ist Folge zu leisten.
Sicherheitshinweise für die Nachbarschaft
Diese geben Ihnen grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen.
Im Falle eines Störfalles werden Sie durch die örtliche Polizei über Durchsagen eines Lautsprechers, die NINA-App und über den Rundfunk informiert. Zu Ihrer eignen Sicherheit bitten wir Sie diesen Anweisungen Folge zu leisten.
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Weitere Informationen
Für die Firma Kühne+Nagel (AG + Co.) KG informiert Sie bei Bedarf
Herr Dr. Marco In Het Veen, Tel.-Nr.: 0171/6492385, von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kühne+Nagel (AG & Co.) KG
Kühne-Nagel-Platz 1 (beim Pförtner)
47229 Duisburg
Telefon: 02065/8913-0
E-Mail: info@kuehne-nagel.com
Internet: www.kuehne-nagel.com
Kühne+Nagel (AG & Co.) KG
Antwerpener Str. 10
47229 Duisburg
Telefon: 02065/8913-0
E-Mail: info@kuehne-nagel.com
Internet: www.kuehne-nagel.com
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 StörfallV fand statt am: 29. und 30.01.2025
Weitere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 Störfallverordnungen sind erhältlich über die zuständige Aufsichtsbehörde.
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf
Telefon: 0211/475-0
Internet: www.brd.nrw.de
Ein hoher Sicherheitsstandard bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist ein zentraler Schwerpunkt in unserem Unternehmen und in unserem Sicherheitsmanagementsystem. Die geplante Vorsorge für einen Störfall ist Teil der umfassenden Sicherheitsvorkehrungen.
Stand: 06.03.2026