Wie können wir Ihnen helfen?
:format(webp))
myKN
Quote, book and get full control of your shipments.
Get Instant Quote
Talk to an expert
We help you to navigate through logistic questions.
Contact formmyKN
Quote, book and get full control of your shipments.
Get Instant Quote
Talk to an expert
We help you to navigate through logistic questions.
Contact formAntworten auf die dringendsten Fragen zu den aktuellen Beschränkungen
Die EU hat ein Verbot für die Einfuhr oder den Kauf von Eisen- und Stahlprodukten eingeführt, die Eisen- oder Stahlbestandteile mit Ursprung in Russland enthalten und in anderen „Drittländern“ verarbeitet wurden.
Im März/April 2022 haben die EU und das Vereinigte Königreich erstmals die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland verboten. Wir haben eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen erstellt, um die drängendsten Fragen zu den aktuellen Beschränkungen zu klären.
Welche Auswirkungen haben diese Sanktionen?
Gemäß den EU-Vorschriften sind Importeure dazu verpflichtet, den Nachweis über das Ursprungsland von Eisen- und Stahldirektmaterialien zu erbringen, die bei der Verarbeitung von Produkten in Drittländern zum Einsatz kommen. Diese Anforderung stellt sicher, dass keine Materialien russischer Herkunft in die Endprodukte einfließen, die auf den EU-Markt importiert werden.
Die folgenden HS-Kapitel sind hauptsächlich betroffen:
72 – Eisen und Stahl.
73 – Waren aus Eisen oder Stahl.
Wenn die importierten Eisen- und Stahlprodukte keine russischen Stahlprodukte enthalten, ist in Feld 44.2 der Zollanmeldung der Code „Y824“ anzugeben. Wenn die Produkte russische Stahlprodukte enthalten, ist die Einfuhr verboten.
Wenn der Importeur aus Sicht der Zollbehörde keine ausreichenden Unterlagen vorlegt, wird die Einfuhr abgelehnt.
:format(webp))
Was Sie über die Sanktionen wissen müssen
Welche Unterlagen sind für Importeure relevant?
In den EU-Verordnungen ist nicht genau festgelegt, welche Unterlagen erforderlich sind, um den Ursprung von Eisen und Stahl nachzuweisen. Die Europäische Kommission hat jedoch einen Leitfaden herausgegeben, aus dem hervorgeht, dass ein Werksprüfzeugnis (MTC) ausreichen kann, um einen nicht-russischen Ursprung nachzuweisen.
Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Werksprüfzeugnissen könnten die zuständigen nationalen Behörden die folgenden Unterlagen als Nachweis für das Ursprungsland festlegen und damit die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland beschränken:
Rechnungen
Produktbeschreibungen
Qualitätszertifikate
Lieferantenerklärungen
Berechnungs- und Produktionsunterlagen
Zollpapiere des Ausfuhrlandes
Geschäftskorrespondenz
Produktionsbeschreibungen
Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen
Welche Informationen müssen in Werksprüfzeugnissen (MTC) enthalten sein?
Für Halbfertigerzeugnisse:
Der Name der Einrichtung, in der die Produktion stattfand
Der Name des Landes, das der Schmelznummer entspricht (Land, in dem die Schmelze stattfand)
Klassifizierung der Unterpositionsebene des Produkts (sechsstelliger HS-Code)
Für Fertigerzeugnisse:
Der Name des Landes und der Einrichtung, die der Schmelznummer entsprechen (Land, in dem die Schmelze stattfand)
Klassifizierung der Unterpositionsebene des Produkts (sechsstelliger HS-Code)
Gegebenenfalls der Name des Landes und der Einrichtung, in der die folgenden Verarbeitungen oder Vorgänge durchgeführt wurden:
Warmwalzen
Kaltwalzen
Feuerverzinkte Metallbeschichtung
Elektrolytische Metallbeschichtung
Organische Beschichtung
Schweißen
Durchstechen/Extrudieren
Zeichnen/Pilgern
ERW/SAW/HFI/Laserschweißen
Was sollten Importeure tun?
Der Umfang der Dokumentation darüber, welche Erwartungen die Zollbehörden haben, kann innerhalb der EU-Mitgliedstaaten variieren. Importeure sollten sich daher mit den neuen Handelssanktionen vertraut machen und sich mit den örtlichen Zollbehörden sowie mit Kühne+Nagel in Verbindung setzen, um die nationalen Zollbestimmungen anzuwenden.