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Kuehne+Nagel beobachtet die Situation aufmerksam und stellt unseren Kunden relevante Informationen zur Verfügung. Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Seite, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Nachrichtenlage zu den Zöllen entwickelt sich ständig weiter und ändert sich häufig. Diese dynamische Situation kann bei Ihnen, unseren Kunden, Fragen aufwerfen. Mit diesem Blog helfen wir Ihnen, über relevante Entwicklungen im Bereich der Zölle und deren mögliche Auswirkungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Auswirkungen auf unsere Dienstleistungen
Die gute Nachricht ist, dass diese Zölle keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen von Kühne+Nagel haben werden, einschließlich Zollabfertigung und Spedition. Je nachdem, wie die Unternehmen reagieren, kann es jedoch zu Verzögerungen an bestimmten Grenzübergängen oder zu Verschiebungen der Transportvolumina für bestimmte Handelsrouten kommen. Wir sind weiterhin bestrebt, Ihnen nahtlose Dienstleistungen und eine klare Kommunikation zu bieten.
Wie wir Sie unterstützen können
Möglicherweise benötigen Sie zusätzliche Unterstützung, um sich in dieser sich wandelnden Handelslandschaft zurechtzufinden. Bei Kuehne+Nagel verfügen unsere Experten über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Änderungen der Zoll- und Handelspolitik. Wir können Ihre Lieferketten aus zollrechtlicher und regulatorischer Sicht neu bewerten und sie im Hinblick auf Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit optimieren. Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei Kuehne+Nagel, um weitere Informationen zu erhalten.
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US-Zollhandelsgespräche
Haben Sie unser aktuelles Webinar zu den Entwicklungen bei den US-Zöllen verpasst? Sehen Sie sich die vollständige Aufzeichnung an, um Expertenmeinungen zu dieser sich wandelnden Landschaft und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen zu hören.
Aktualisierungen
26. September 2025: Die USA kündigen neue branchenspezifische Zölle an, darunter einen Zoll von 100 % auf Markenarzneimittel, der ab Oktober 1 in Kraft treten soll.
Der US-Präsident hat neue branchenspezifische Zölle angekündigt, die am 1. Oktober in Kraft treten sollen. Dazu gehören:
Ein Zollsatz von 100 % auf Importe von Marken- oder patentierten Arzneimitteln, es sei denn, der Hersteller errichtet eine Produktionsstätte in den Vereinigten Staaten.
Ein Zollsatz von 25 % auf Schwerlastkraftwagen.
Ein Zollsatz von 50 % auf Küchen- und Badezimmerschränke.
Medienberichten zufolge sollen diese Maßnahmen den Zustrom dieser Produkte auf den US-Markt eindämmen. Eine offizielle Verordnung mit Einzelheiten zu den Zöllen wurde bislang noch nicht veröffentlicht.
17. September 2025: Umsetzung des Handelsabkommens zwischen den USA und Japan und neue Zollmaßnahmen
Am 4. September 2025 erließ Präsident Trump eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Japan, was eine bedeutende Veränderung in der bilateralen Handelspolitik signalisierte. Dieses Abkommen führt einen standardisierten Zollsatz von 15 % auf fast alle japanischen Importe ein, es sei denn, ein Produkt unterliegt bereits einem Zollsatz von 15 % oder mehr gemäß dem Harmonized Tariff Schedule (HTSUS). Bestimmte Sektoren wie Luft- und Raumfahrt, Automobile und Autoteile, Generika und kritische natürliche Ressourcen werden eine Sonderbehandlung erhalten. Die neue Zollstruktur gilt rückwirkend zum 7. August 2025, wobei Rückerstattungsverfahren über die üblichen CBP-Prozesse verfügbar sind.
Gemäß der Durchführungsverordnung hat sich Japan zu einem verbesserten Zugang zum US-Markt verpflichtet, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und Industriegüter, einschließlich einer 75-prozentigen Steigerung der US-Reisankäufe und einer jährlichen Beschaffung wichtiger US-Rohstoffe im Wert von bis zu 8 Milliarden US-Dollar. Insbesondere hat Japan zugestimmt, in den USA zertifizierte Personenkraftwagen ohne zusätzliche Tests zu akzeptieren und in den USA hergestellte Verkehrs- und Verteidigungsflugzeuge zu kaufen. Die bedeutendste wirtschaftliche Auswirkung ist Japans Verpflichtung zu Investitionen in Höhe von 550 Milliarden US-Dollar in den USA, die direkt die heimische Produktion und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen werden.
Am 15. September 2025 veröffentlichte die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CSMS# 66242844 – Aktualisierte Leitlinien zum Abkommen zwischen den USA und Japan und erläutert darin, wie Einträge vorgenommen werden müssen.
Am 15. September 2025 veröffentlichte die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CSMS# 66242844 – Aktualisierte Leitlinien zum Abkommen zwischen den USA und Japan und erläutert darin, wie Einfuhren zu deklarieren sind. Importeure japanischer Waren sollten unverzüglich ihre Produktklassifizierungen überprüfen und die Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen auf die Zolltarife bewerten. Darüber hinaus sollten Importeure mögliche Rückerstattungen im Auge behalten und gleichzeitig die Abwicklung der Einfuhren überwachen.
Die Durchführungsverordnung ist zu finden unter hier.
Die Bekanntmachung im Bundesregister finden Sie unter hier.
Die CSMS-Nachricht finden Sie unter hier.
3. September 2025: Bundesberufungsgericht erklärt IEEPA-Zölle für rechtswidrig
Am 29. August 2025 fällte das US-Berufungsgericht für den Federal Circuit eine wichtige Entscheidung in der Rechtssache V.O.S. Selections, Inc. gegen Trump und stellte fest, dass das Gesetz über internationale Notfallwirtschaftsbefugnisse (IEEPA) den Präsidenten nicht dazu ermächtigt, Zölle zu erheben. Das Gericht befand, dass Präsident Trump seine gesetzlichen Befugnisse überschritten habe, indem er den IEEPA als Rechtfertigung für umfassende Zölle auf Importe aus China, Kanada, Mexiko und anderen Ländern als Reaktion auf nationale Notfälle im Zusammenhang mit dem Handel mit Fentanyl und Handelsungleichgewichten herangezogen habe. In einer 7:4-Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Befugnis zur „Regulierung von Importen” gemäß dem IEEPA nicht die Befugnis zur Erhebung von Zöllen umfasst, eine Befugnis, die verfassungsrechtlich dem Kongress vorbehalten ist.
Das Urteil hebt zwar die Rechtsgrundlage für die „Trafficking“- und „Reciprocal“-Zölle auf, doch hat das Gericht davon abgesehen, die zuvor vom Court of International Trade (CIT) erlassene landesweite einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen. Stattdessen hat der Federal Circuit den Fall an das CIT zurückverwiesen, damit dieses den Umfang der einstweiligen Verfügung unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Trump gegen CASA, die den Einsatz landesweiter einstweiliger Verfügungen einschränkt, neu bewertet.
Infolgedessen wird die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde bis zu weiteren rechtlichen Entwicklungen weiterhin die angefochtenen Zölle erheben. Das Gericht hat außerdem die Verkündung seines Urteils bis zum 14. Oktober 2025 verschoben, um Zeit für eine mögliche Berufung vor dem Obersten Gerichtshof zu lassen.
Das Urteil bekräftigt die verfassungsrechtlichen Grenzen der Handelsbefugnisse der Exekutive und bestätigt, dass die Zollhoheit weiterhin fest in der Zuständigkeit des Kongresses liegt. Importeure sollten sich bewusst sein, dass diese Zölle zwar weiterhin erhoben werden, ihre Rechtsgrundlage jedoch mittlerweile höchst ungewiss ist.
Importeure sollten diesen Fall weiterhin aufmerksam verfolgen und sich von einem Fachmann über das Risiko von Bürgschaften, Zollsätze und HTS-Klassifizierung sowie mögliche Rückerstattungsmöglichkeiten beraten lassen, falls die Zölle letztendlich aufgehoben werden sollten.
Eine Kopie der Stellungnahme des Gerichts ist zu finden unter hier.
1. September 2025: Kanada hebt Vergeltungszölle auf US-Waren auf, die mit CUSMA konform sind.
In Anerkennung der Entscheidung der USA, die meisten kanadischen Waren im Rahmen des Abkommens zwischen Kanada, den Vereinigten Staaten und Mexiko (CUSMA) zollfrei einzuführen, hebt Kanada die im März 2025 verhängten Gegenzölle auf die meisten US-Importe mit Wirkung zum 1. September 2025 auf.
Die Gegenzölle auf Stahl, Aluminium und Automobile bleiben jedoch bestehen, während die intensiven Verhandlungen mit den USA fortgesetzt werden, da diese Sektoren weiterhin US-Zöllen unterliegen, ohne dass Ausnahmen für CUSMA-konforme Waren gelten.
21. August 2025: EU und USA geben gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel ab
Die EU und die USA haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie einen Rahmen für fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften Handel und Investitionen festlegen, der auf der politischen Einigung zwischen Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump vom 27. Juli 2025 aufbaut.
Wichtigste Ergebnisse:
Zollstabilität: Die USA führen einen maximalen Gesamtzollsatz von 15 % auf die meisten EU-Exporte ein, der strategische Sektoren wie Automobile, Arzneimittel, Halbleiter und Holz umfasst. Produkte, für die bereits Meistbegünstigungszölle (MFN) von 15 % oder mehr gelten, unterliegen keinen zusätzlichen Zöllen.
Sonderregelung ab 1. September: Bestimmte Produktgruppen wie Kork, Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und chemische Vorprodukte kommen in den Genuss von MFN-Zöllen. Beide Seiten streben eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Kategorien an.
Automobilsektor: Die US-Zollgrenze von 15 % gilt, während die EU Verfahren zur Senkung der Zölle auf US-Automobilprodukte einleitet.
Stahl und Aluminium: Die EU und die USA werden zusammenarbeiten, um Überkapazitäten abzubauen und Lieferketten zu sichern, einschließlich einer Lösung in Form von Zollkontingenten für EU-Stahl- und Aluminiumausfuhren.
Vermeidung einer Eskalation: Während die EU daran festhält, dass hohe Zölle der Weltwirtschaft schaden, verhindert dieses Abkommen eine weitere Eskalation und legt den Grundstein für einen fortgesetzten Dialog.
Die Verhandlungen über ein umfassenderes Handelsabkommen zwischen der EU und den USA werden unter dem neuen Rahmen fortgesetzt.
Sie können die gemeinsame Erklärung lesen. hier.
12. August 2025: USA verlängern Aussetzung der Zölle auf chinesische Waren um 90 Tage
Am Montag, dem 11. August, verlängerte der US-Präsident die Aussetzung der Zölle auf chinesische Waren um weitere 90 Tage. Diese Ankündigung erfolgte einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten der Zölle. Die neue Frist endet nun am 10. November.
Die Verlängerung zielt darauf ab, eine Eskalation der Zölle auf das Niveau vom April zu verhindern, als die US-Zölle auf chinesische Waren auf 145 % und die chinesischen Zölle auf US-Waren auf 125 % festgesetzt wurden.
Weitere Informationen finden Sie in der Verfügung.
7. August 2025: Indische Waren unterliegen nun einem Zollsatz von 50 %.
Am Mittwoch unterzeichnete der US-Präsident eine Durchführungsverordnung Einführung eines zusätzlichen Zolls von 25 % auf Importe aus Indien, gültig ab dem 27. August. Diese Entscheidung ist eine direkte Reaktion auf Indiens fortgesetzte Öleinkäufe aus der Russischen Föderation.
Der Zoll wird zusätzlich zu den bestehenden Zöllen und Steuern erhoben, wodurch sich die Gesamtimportzölle auf 50 % belaufen. Die Maßnahme soll andere Länder davon abhalten, Öl aus der Russischen Föderation zu kaufen.
1. August 2025: Die USA verschieben die Einführung von Zöllen und erheben neue Zölle für mehrere Länder.
Die Zölle wurden verschoben, um mehr Zeit für die Umsetzung zu gewinnen, während neue umfassende Zölle in Höhe von 10 % bis 50 % auf Importe aus 69 Handelspartnern angekündigt wurden.
Ein Vertreter der US-Regierung bestätigte, dass die neuen Einfuhrzölle nicht wie geplant heute, am 1. August, in Kraft treten, sondern auf den 7. August verschoben werden. Diese Verschiebung gilt auch für den 15-prozentigen Zoll auf Importe aus der EU.
Laut der deutschen Fachzeitschrift DVZ erklärte der Beamte, dass die Verzögerung dazu dienen solle, zusätzliche Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften zu gewinnen.
Darüber hinaus hatte die US-Regierung eine Durchführungsverordnung unterzeichnet, mit der gegenseitige Zölle in Höhe von 10 % bis 41 % auf Importe aus zahlreichen Ländern und ausländischen Standorten verhängt wurden. Die neuen Einfuhrzölle, die in sieben Tagen in Kraft treten, betreffen 69 Handelspartner.
Die US-Regierung verhängte hohe Zölle auf Exporte aus mehreren Handelspartnern, darunter Kanada, Brasilien, Indien und Taiwan, während sie die Frist für ein Zollabkommen mit Mexiko um weitere 90 Tage verlängerte.
Die Durchführungsverordnung legte Zölle in Höhe von 35 % für viele Waren aus Kanada, 50 % für Brasilien, 25 % für Indien, 20 % für Taiwan und 39 % für die Schweiz fest.
Die vollständige Liste der Tarife für jedes Land ist über diesen Link verfügbar. Link.
31. Juli 2025: Neue US-Zölle für Brasilien und Indien sowie Abkommen mit Südkorea
Die US-Regierung wird auf die meisten brasilianischen Waren einen zusätzlichen Zoll von 40 % erheben, wodurch sich der Gesamtzollsatz auf 50 % erhöht. Laut der Verfügung, Der Schritt ist eine Reaktion auf „die jüngsten politischen Maßnahmen, Praktiken und Handlungen der brasilianischen Regierung, die die nationale Sicherheit, Außenpolitik und Wirtschaft der Vereinigten Staaten gefährden“. Die neuen Zölle sollen am 6. August in Kraft treten.
Darüber hinaus berichten Medien, dass der US-Präsident ab dem 1. August einen Zoll von 25 % auf indische Waren sowie eine zusätzliche Einfuhrsteuer aufgrund des Kaufs von russischem Öl durch Indien verhängt hat. Die indische Regierung bewertet derzeit die Auswirkungen dieser neuen Zölle und setzt gleichzeitig die Verhandlungen über ein ausgewogenes bilaterales Handelsabkommen fort.
Neues Abkommen mit Südkorea
Unterdessen gab der US-Präsident auf der Plattform Truth Social ein neues Handelsabkommen mit Südkorea bekannt, das einen Zoll von 15 % auf südkoreanische Waren vorsieht. Im Rahmen dieses Abkommens investiert Südkorea 350 Milliarden US-Dollar in von den USA geleitete Projekte. Zuvor galten für Waren aus Südkorea seit April „gegenseitige” Zölle in Höhe von 25 %, die jedoch ausgesetzt wurden und am 1. August auslaufen sollten.
31. Juli 2025: Die US-Regierung beendet am 29. August die De-minimis-Ausnahme für Handelswaren.
Eine neue Durchführungsverordnung beendet die De-minimis-Ausnahme für kommerzielle Sendungen. Ab dem 29. August 2025 unterliegen alle importierten Waren im Wert von 800 USD oder weniger, die über andere Kanäle als das internationale Postnetzwerk versandt werden, den geltenden Zöllen.
Für Waren, die über das internationale Postsystem versandt werden, werden die Zölle nach einer von zwei Methoden berechnet:
Ad-Valorem-Zoll: Basierend auf dem IEEPA-Zollsatz für das Herkunftsland des Produkts, angewendet auf den Wert des Pakets.
Spezifischer Zoll: 80 bis 200 US-Dollar pro Artikel, abhängig vom IEEPA-Satz, der für das Herkunftsland gilt. Diese Methode ist vorübergehend und wird nach sechs Monaten zugunsten des Wertzolls auslaufen.
Lesen Sie die gesamte Durchführungsverordnung hier.
28. Juli 2025: USA und EU schließen Handelsabkommen: 15 % Zoll auf EU-Importe
Medienberichten zufolge haben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union ein vorläufiges Handelsabkommen geschlossen. US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einigten sich darauf, einen Zoll von 15 % auf EU-Waren zu erheben, die in die USA eingeführt werden, darunter Arzneimittel und Automobile. Die bestehenden Zölle von 50 % auf Stahl und Aluminium würden weiterhin gelten.
Als Teil der Vereinbarung hat sich die EU auch dazu verpflichtet, ihre Käufe von US-Energieprodukten und militärischer Ausrüstung zu erhöhen.
Die Einzelheiten der Vereinbarung wurden noch nicht bekannt gegeben, und die Vereinbarung muss noch formell abgeschlossen werden.
24. Juli 2025: Die USA schließen vor Ablauf der Frist am 1. August neue Handelsabkommen mit asiatischen Ländern ab.
In den letzten Wochen haben wichtige Volkswirtschaften Asiens aktiv Handelsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten geführt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die bisher erzielten und in den Medien bekannt gegebenen Vereinbarungen.
Indonesien
Die USA und Indonesien haben sich geeinigt. ein Rahmenvertrag über Zölle und andere handelspolitische Maßnahmen. Dieses Abkommen mit dem Titel „US-Indonesia Agreement on Reciprocal Trade“ (Abkommen zwischen den USA und Indonesien über den gegenseitigen Handel) sieht einen Zollsatz von 19 % auf indonesische Importe in die USA vor, während Indonesien die Zölle auf 99 % der US-Importe abschaffen wird. Das Abkommen umfasst auch verschiedene Bestimmungen in Bezug auf den industriellen, landwirtschaftlichen und digitalen Handel, die wirtschaftliche Sicherheit sowie Arbeits- und Umweltvorschriften.
Japan
Reuters berichtete, dass die USA ein Handelsabkommen mit Japan geschlossen haben, das die Zölle auf Autoimporte senkt und Tokio von neuen Abgaben auf andere Waren verschont. Im Gegenzug hat Japan einem 550 Milliarden US-Dollar schweren Paket von Investitionen und Krediten für die USA zugestimmt. Das Abkommen senkt die Zölle für den japanischen Automobilsektor von 27,5 % auf 15 % und die Zölle auf andere japanische Waren von 25 % auf 15 %, berichtet Reuters.
Malaysia
Obwohl es noch keine Neuigkeiten über eine offizielle Vereinbarung gibt, verhandelt Malaysia mit den USA über einen Zollsatz von 20 %, um seine Steuersätze an die seiner regionalen Nachbarn anzupassen. In einem aktuellen Bericht schreibt Bloomberg, dass Malaysia die Forderungen der USA nach einer Öffnung seines Marktes für Elektrofahrzeuge und einer Änderung der Gesetze zum ausländischen Landbesitz abgelehnt hat. Der Premierminister des Landes, Anwar Ibrahim, drängt auf eine Senkung der Zölle unter die Schwelle von 25 % mit Wirkung zum 1. August und geht gleichzeitig auf die Bedenken der USA hinsichtlich illegaler Halbleiterimporte ein.
Philippinen
Unterdessen hat der US-Präsident nach einem Treffen mit Präsident Ferdinand Marcos Jr. im Weißen Haus ein Handelsabkommen mit den Philippinen angekündigt. Laut der New York Times sieht das Abkommen einen Zollsatz von 19 % auf philippinische Exporte in die USA vor, während amerikanische Waren, die in die Philippinen eingeführt werden, zollfrei bleiben.
10. Juli 2025: Die US-Regierung kündigt einen Einfuhrzoll von 50 % auf Kupfer an, der am 1. August in Kraft tritt.
Der US-Präsident erklärte, dass für Kupferimporte in die Vereinigten Staaten ab nächsten Monat ein Zollsatz von 50 % gelten wird. Diese Maßnahme dürfte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Chile, Kanada und Mexiko, die führenden Kupferlieferanten des Landes.
Diese Ankündigung folgt auf eine kürzlich getroffene Entscheidung, die Zölle auf brasilianische Importe zu erhöhen, um 50 %%, gegenüber dem aktuellen Stand von 10 %%, als Teil einer umfassenderen Strategie gegenseitiger Handelsmaßnahmen.
7. Juli 2025: Verlängerung der Fristen für gegenseitige Zölle und Ankündigung neuer Sätze in Schreiben an bestimmte Länder
Am 7. Juli 2025 erließ der US-Präsident eine Durchführungsverordnung, mit der die Anwendung modifizierter gegenseitiger Zollsätze verlängert wurde, die ursprünglich eingeführt worden waren, um unlauteren Handelspraktiken und anhaltenden Ungleichgewichten im Warenhandel entgegenzuwirken. Diese Maßnahme baut auf früheren Durchführungsverordnungen auf, mit denen die US-Zollstrukturen angepasst wurden, um den Vergeltungsmaßnahmen wichtiger Handelspartner Rechnung zu tragen und die Zollsätze weiter an die Ziele der US-Handelspolitik anzupassen.
Im Rahmen dieser Verlängerung:
Die in früheren Durchführungsverordnungen festgelegten geänderten Zollsätze, insbesondere diejenigen, die als Reaktion auf unverhältnismäßige Handelshemmnisse und mangelnden Marktzugang angepasst wurden, bleiben bis auf Weiteres in Kraft.
Die Beibehaltung dieser Zölle soll die Verhandlungsposition in den laufenden Handelsgesprächen sichern und gewährleisten, dass die Zollstruktur der Vereinigten Staaten weiterhin mit ihren strategischen Handels- und Wirtschaftsinteressen im Einklang steht.
Die derzeitigen gegenseitigen Zölle in Höhe von 10 % (mit Ausnahme von China) werden bis zum 1. August 2025 verlängert.
Dies folgt auf Ankündigungen des Präsidenten in den sozialen Medien, dass Briefe an vierzehn Länder verschickt wurden, in denen darauf hingewiesen wurde, dass sie mit Gegenzöllen rechnen müssten, wenn sie ihre Märkte nicht öffnen, Zölle abschaffen und Handelsbarrieren beseitigen würden. Die Zölle für diese Länder sind:
| Country | Rate (%) |
|---|---|
Tunisia | 25% |
Kazakhstan | 25% |
Malaysia | 25% |
South Korea | 25% |
Japan | 25% |
Bosnia & Herzegovina | 30% |
South Africa | 30% |
Indonesia | 32% |
Serbia | 35% |
Bangladesh | 35% |
Thailand | 36% |
Cambodia | 36% |
Myanmar | 40% |
Laos | 40% |
Die Durchführungsverordnung ist zu finden unter hier.
4. Juni 2025: USA erhöhen Stahl- und Aluminiumzölle auf 50 %%
Gestern Abend unterzeichnete der US-Präsident eine Durchführungsverordnung, mit der die Zölle auf importierten Stahl und Aluminium ab dem 4. Juni von 25 % auf 50 % angehoben werden.
Die Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich bleiben vorerst bei 25 %, wobei mögliche Anpassungen auf der Grundlage des Wirtschaftsabkommens zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich vorgenommen werden können. Die Regierung verschärft außerdem die Durchsetzung, indem sie genaue Angaben zum Stahl- und Aluminiumgehalt vorschreibt und Verstöße mit Strafen ahndet.
Dieser Schritt folgt auf Erkenntnisse, dass globale Überkapazitäten und subventionierte Importe die US-Produktion geschwächt haben und die Fähigkeit des Landes gefährden, den Bedarf im Bereich Verteidigung und Infrastruktur zu decken.
Mehr erfahren hier.
26. Mai 2025: USA verschieben Zölle auf EU-Waren bis zum 9. Juli
Der US-Präsident hatte ursprünglich einen Zoll von 50 % auf Importe aus der Europäischen Union angekündigt, der am 1. Juni in Kraft treten sollte. Nach hochrangigen Gesprächen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission am Wochenende wurde die Einführung dieser Zölle jedoch auf den 9. Juli verschoben. Diese Verlängerung verschafft beiden Seiten zusätzliche Zeit, um die Handelsverhandlungen fortzusetzen.
21. Mai 2025: FAQs zu CBP-Zöllen behandeln Szenarien mit Zubringerschiffen und die Anwendbarkeit von Gegenzöllen
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) hat ihre Website mit häufig gestellten Fragen (FAQ) aktualisiert und Szenarien hinzugefügt, in denen die gegenseitigen Zölle gemäß IEEPA für Transitfracht gelten würden oder nicht gelten würden.
Neben anderen wertvollen Antworten zum Thema Zölle wurden in den FAQ zwei Szenarien aufgeführt, um dem Handel ein besseres Verständnis zu vermitteln. Nachstehend sind diese Szenarien aufgeführt:
Wie wirken sich die Transitleitlinien für gegenseitige Einträge auf Feeder-Schiffsszenarien aus?
Antwort – Szenario A: Vor dem Stichtag für die Bestimmung über die gegenseitigen Transit-Zölle wird die für die USA bestimmte Fracht auf ein Schiff mit Ziel USA verladen. Auf dem Weg in die USA läuft dieses Schiff ausländische Häfen an, um andere Fracht zu laden/zu löschen oder aufzutanken, aber die für die USA bestimmte Fracht bleibt an Bord. Dieses Schiff läuft einen US-Einreisehafen an, um die für die USA bestimmte Fracht zu entladen und einzureisen.
Die Fracht in diesem Szenario fällt unter die Ausnahme von den gegenseitigen Zöllen gemäß der Transitbestimmung, da die für die USA bestimmte Fracht vor dem Stichtag nach dem Verlassen des ursprünglichen Verladehafens auf ein für die USA bestimmtes Schiff verladen und nie entladen oder auf ein anderes Schiff umgeladen wurde.
Folglich stellt dieses Schiff die „letzte Beförderungsart“ für die Ladung dar.
Antwort – Szenario B: Vor dem Stichtag für die Bestimmung über den Transitverkehr mit gegenseitigen Zöllen wird die für die USA bestimmte Fracht vor dem Versand in die USA auf ein Schiff verladen, das einen ausländischen Hafen anläuft. In diesem ausländischen Hafen wird die für die USA bestimmte Fracht nach dem Stichtag auf ein anderes Schiff umgeladen, das für die USA bestimmt ist. Dieses neue Schiff läuft dann einen US-Einreisehafen an, um die für die USA bestimmte Fracht zu entladen und einzuführen.
Die Fracht in diesem Szenario fällt nicht unter die Transitausnahme für gegenseitige Zölle, da die für die USA bestimmte Fracht nach dem Stichtag auf ein Schiff mit Ziel USA verladen wurde, unabhängig davon, wann sie den ursprünglichen Verladehafen verlassen hat. Sie wurde somit nicht vor dem Stichtag für die Transitausnahme für gegenseitige Zölle auf ein Schiff verladen, das das endgültige Transportmittel war.
Die FAQ finden Sie unter hier.
12. Mai 2025: Durch eine Durchführungsverordnung werden die erhöhten Zölle auf Waren aus China gesenkt.
Eine am 12. Mai erlassene Verordnung des Präsidenten revidiert vorübergehend die ursprünglich gemäß der Verordnung 14257 und ihren Änderungen eingeführten gegenseitigen Zollmaßnahmen.
Vorübergehende Senkung der Wertzölle
Wirksam 14. Mai 2025, Die USA werden 24 Prozentpunkte aussetzen der Wertzölle auf Waren chinesischen Ursprungs (einschließlich Hongkong und Macau) für 90 Tage. Während dieses Zeitraums unterliegen die erfassten Einfuhren einem ermäßigten 10 % Zollsatz, gegenüber früheren Werten von bis zu 125 %. Bestehende produktspezifische Ausschlüsse und Ausnahmen bleiben weiterhin gültig.
Diese Änderung:
Die länderspezifische Quote von 34 % gemäß der Durchführungsverordnung 14257 wird vorübergehend ausgesetzt.
Verweist auf das Präsidialmemorandum vom 11. April 2025, in dem Ausnahmen (z. B. Halbleiter) klargestellt wurden.).
Hebt die gemäß der Durchführungsverordnung 14259 (84 %) und der Durchführungsverordnung 14266 (Erhöhung der Sätze auf 125 % und Anpassungen bei Sendungen mit geringem Wert) eingeführten Zölle auf.).
De-minimis- und geringwertige Einfuhrbestimmungen
Der Zollsatz für synthetische Opioid-Produkte mit geringem Wert aus China wird von 120 % auf 54 %%.
Die Pauschalgebühr von 100 US-Dollar pro Postsendung bleibt bestehen und wird nicht wie ursprünglich für den 1. Juni 2025 geplant auf 200 US-Dollar erhöht.
Eine rückwirkende Anwendung dieser reduzierten Tarife wurde nicht erwähnt. Diese Ermäßigungen bleiben 90 Tage lang in Kraft, sofern sie nicht verlängert oder geändert werden.
Eine Kopie der Durchführungsverordnung finden Sie unter hier.
2. Mai 2025: Aktualisierung der Zollbefreiungen und der Nichtkumulierungsregel
Die US-Regierung hat eine Durchführungsverordnung erlassen, mit der sich überschneidende US-Zölle abgeschafft werden. Die neue Nicht-Stapelregel stellt sicher, dass, wenn ein Produkt unter mehrere Zollmaßnahmen fällt – darunter solche für Stahl, Aluminium, Autoteile und den grenzbezogenen Handel –, nur ein Zollsatz gilt, der sich nach der politischen Priorität richtet.
Wie in unserem Update vom 1. Mai angegeben, könnte dies für Importeure von Automobilen und Autoteilen bedeuten, dass sie zusätzliche Zölle gemäß Section 232 auf Stahl und Aluminium sowie IEEPA-Zölle auf Fentanyl für kanadische oder mexikanische Waren vermeiden können.
Die Regel gilt rückwirkend zu Waren, die am oder nach dem 4. März 2025, mit erforderlichen Änderungen im HTSUS durch 16. Mai 2025. Andere Abgaben wie Section 301, Antidumping- oder Ausgleichszölle bleiben davon unberührt. Die CBP und andere Bundesbehörden werden ihre Systeme aktualisieren, Leitlinien herausgeben und Rückerstattungen für zu viel gezahlte Abgaben bearbeiten. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Verfügung.
1. Mai 2025: Das Ende der Zollkumulierung bringt Erleichterung für US-Automobilhersteller
Am 29. April genehmigte Präsident Trump neue Hilfsmaßnahmen für US-Automobilhersteller, die von seinen 25-prozentigen Zöllen gemäß Section 232 betroffen sind, mit dem Ziel, die heimische Produktion anzukurbeln. Die Änderung beendet die „Kumulierung” von Zöllen – betroffene Automobile und Autoteile werden nicht mit zusätzlichen Zöllen belegt, die auf Stahl, Aluminium und/oder Kanada/Mexiko erhoben werden.
Die Trump-Regierung wird außerdem einen vorübergehenden Kredit in Höhe von 3,75 % des empfohlenen Verkaufspreises der Fahrzeuge gewähren, wodurch die Automobilhersteller einen Teil der Importkosten für Teile (mit Ausnahme chinesischer Waren) auf der Grundlage des Wertes der in den USA montierten Fahrzeuge ausgleichen können. Der Kredit wird nach dem ersten Jahr schrittweise reduziert und läuft 2027 aus. In Kanada oder Mexiko montierte Fahrzeuge sind davon ausgeschlossen.
Dieser Schritt verschafft den US-Automobilherstellern kurzfristig Erleichterung, stört jedoch weiterhin die nordamerikanischen Lieferketten und erhöht die Komplexität für ausländische Handelspartner.
28. April 2025: Bekanntmachung im Bundesregister mit Einzelheiten zum Ende der De-minimis-Regelung für China und Hongkong am 2. Mai
A Bekanntmachung im Bundesregister wurde mit Einzelheiten zur Umsetzung der Verordnung der US-Regierung vom 2. April veröffentlicht, mit der die De-minimis-Regelung für Produkte aus China und Hongkong zum 2. Mai aufgehoben wird. Diese Bekanntmachung soll noch heute, am 28. April, im Bundesregister veröffentlicht werden.
Das Ende der De-Minis-Regelung bedeutet, dass Sendungen aus China oder Hongkong mit einem Wert von bis zu 800 US-Dollar, die in die USA eingeführt werden, einem der folgenden Zölle unterliegen:
Eine Abgabe in Höhe von 120 % des Wertes des Gegenstands
Oder ein spezifischer Zollsatz von 100 $ pro Artikel (ab dem 1. Juni gilt ein spezifischer Zollsatz von 200 $ pro Artikel).
15. April 2025: CBP-Leitlinien zu Ausnahmen von gegenseitigen Zöllen für bestimmte Produkte
Diese Überschriften beschreiben Produkte wie Computer und Teile, Maschinen zur Herstellung von Halbleiterwafern und integrierten Schaltkreisen, Smartphones und andere elektronische Kommunikationsprodukte, Festkörperspeichergeräte, Flachbildschirmmodule, Monitore und andere Halbleiterbauelemente. Importierte Produkte, die ordnungsgemäß unter die aufgeführten HTSUS-Bestimmungen fallen, sind ausgenommen von
die gegenseitigen Zölle.
Die Leitlinien befassten sich mit möglichen Rückerstattungen für Einfuhren, die unter diesen HTSUS-Bestimmungen für Produkte vorgenommen wurden, die unter die genannten HTSUS-Bestimmungen fallen und am oder nach dem 5. April 2025 zum Verbrauch eingeführt oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen wurden. Die Anmelder sollten umgehend Korrekturmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die geltende Ausnahme unter der Position 9903.01.32 ordnungsgemäß berücksichtigt wird. Solche Korrekturen sollten innerhalb von 10 Tagen nach Freigabe der Fracht aus der Verwahrung durch die CBP vorgenommen werden.
Um eine Rückerstattung zu beantragen, können Importeure einen Antrag einreichen. Korrektur der Zusammenfassung des Beitrags (PSC) für nicht beglichene Einträge. Für Einträge, die bereits beglichen wurden, aber noch innerhalb der Einspruchsfrist liegen, ein formelles protestieren kann eingereicht werden, sofern die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist.
Das Memorandum des Präsidenten ist zu finden unter hier und die CBP-Leitlinien hier.
14. April 2025: Elektronikprodukte von US-Gegenzöllen ausgenommen
Gemäß überarbeitete Leitlinien Laut einer Mitteilung der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde vom Freitag, dem 11. April, sind elektronische Importe nun von den Gegenzöllen der US-Regierung ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung gilt rückwirkend ab dem 5. April und umfasst Artikel wie Smartphones, Computer und Komponenten wie Halbleiter und Speicherkarten.
11. April 2025: China verhängt einen Zoll von 125 % auf US-Produkte
Nach einem gegenseitigen Austausch von Zöllen zwischen den USA und China hat China einen erheblichen Vergeltungszoll von 125 % auf US-Produkte verhängt. Dieser neue Zoll tritt am 12. April in Kraft.
9. April 2025: US-Regierung senkt vorübergehend Zölle für die meisten Länder
Die US-Regierung hat angekündigt, die neuen Zölle für fast alle Handelspartner mit Ausnahme Chinas vorübergehend zu senken. Diese Ankündigung erfolgte weniger als 24 Stunden vor Inkrafttreten der neuen Zölle.
Offiziellen Erklärungen zufolge sollen neue gezielte Zölle auf andere Handelspartner für 90 Tage ausgesetzt werden, um US-Beamten Zeit für Verhandlungen mit willigen Ländern zu geben. Der pauschale Zoll von 10 % auf fast alle Importe sowie die bestehenden Zölle auf Autos, Stahl und Aluminium scheinen jedoch bestehen zu bleiben. Gleichzeitig kündigte die US-Regierung eine Erhöhung der Zölle auf chinesische Importe von 104 % auf 125 % an, die am 9. April um Mitternacht in Kraft treten soll.
9. April 2025: Kumulativer Zollsatz von 104 % für chinesische Waren
Die US-Regierung führte zunächst eine Erhöhung der Zölle auf chinesische Importe um 34 % ein. Als Reaktion auf Chinas Vergeltungszölle in Höhe von 34 % auf amerikanische Waren wurden zusätzliche Zölle in Höhe von 50 % erhoben. Damit stieg der kumulierte Zollsatz unter Berücksichtigung der bestehenden 20 % auf 104 %. Der neue Zollsatz trat am 9. April offiziell in Kraft.
7. April 2025: Abschaffung der zollfreien De-minimis-Behandlung gemäß Abschnitt 321
Der US-Präsident unterzeichnete eine Durchführungsverordnung, mit der die Zollbefreiung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) für importierte Produkte aus China und Hongkong aufgehoben wurde. Abschnitt 321 des US-Zollgesetzes erlaubt die zollfreie Einfuhr von Waren im Wert von bis zu 800 US-Dollar pro Sendung, sofern diese von einer Person an einem Tag importiert werden und alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Mit der Aufhebung dieser Vorzugsbehandlung unterliegen importierte Waren, die über andere Netzwerke als internationale Postsysteme versandt werden, einen Wert von 800 USD oder weniger haben und ansonsten für die De-minimis-Ausnahme in Frage kämen, allen geltenden Zöllen, einschließlich der Zölle gemäß Section 301 (bis zu 25 %) und IEEPA (International Emergency Economic Powers Act) (20 %), und es wäre eine Einfuhrzollanmeldung erforderlich.
Sendungen, die über das internationale Postnetzwerk verschickt werden, einen Wert von höchstens 800 US-Dollar haben und ansonsten für die De-minimis-Ausnahme in Frage kämen, unterliegen einem Zollsatz von entweder 30 % ihres Wertes oder 25 US-Dollar pro Artikel (ab dem 1. Juni 2025 steigt dieser Satz auf 50 US-Dollar pro Artikel).
Die Durchführungsverordnung ist zu finden unter hier.
4. April 2025: China schlägt mit Zöllen auf US-Importe zurück
China reagiert auf die US-Maßnahmen mit einem Zoll von 34 % auf alle amerikanischen Produkte, der am 10. April in Kraft tritt. Auch die Europäische Union und Kanada kündigten Vergeltungsmaßnahmen an.
3. April 2025: Die US-Regierung kündigt neue universelle und gegenseitige Zölle an.
Universaltarif
Unter Berufung auf das Gesetz über internationale Notfallwirtschaftsbefugnisse von 1977 (IEEPA) unterzeichnete der Präsident ein Verfügung bestätigend, dass am 5. April, 2025, ein Zollsatz von 10 % auf alle importierten Produkte aus allen Ländern wird auferlegt werden.
Diese Zölle gelten für Waren, die am oder nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr Eastern Daylight Time zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden, mit Ausnahme von Waren, die vor dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr Eastern Daylight Time im Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und die nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 5. April 2025 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden., unterliegt nicht dieser zusätzlichen Abgabe.
Zölle auf Autos
Wie bereits angekündigt, wird ab dem 3. April 2025 ein Zollsatz von 25 % auf Autos erhoben. Wenn ein Auto in den USA hergestellt wird, fällt kein Zoll an, und Teile, die unter das Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, sind zunächst nicht betroffen.
Gegenseitige Zölle
Die Durchführungsverordnung sieht auch höhere länderspezifische Zölle für Länder vor, die als Länder gelten, die übermäßige Zölle und Handelshemmnisse gegenüber US-Produkten, die in ihr Land importiert werden, haben.
Obwohl dies in der Durchführungsverordnung nicht ausdrücklich festgelegt ist, gab der Präsident bei einer Veranstaltung im Rosengarten am 2. April bekannt, dass für diese Länder die folgenden Zollsätze gelten würden:
• 49 % auf kambodschanische Waren
• 48 % auf laotische Waren
• 47 % auf Waren aus Madagaskar
• 46 % auf vietnamesische Waren
• 44 % auf Waren aus Sri Lanka
• 44 % auf Waren aus Myanmar
• 37 % auf serbische Waren
• 37 % auf Waren aus Botswana
• 37 % auf Waren aus Bangladesch
• 36 % auf thailändische Waren
• 34 % auf chinesische Waren
• 32 % auf taiwanesische Waren
• 32 % auf indonesische Waren
• 31 % auf Schweizer Waren
• 30 % auf südafrikanische Waren
• 29 % auf pakistanische Waren
• 28 % auf tunesische Waren
• 27 % auf kasachische Waren
• 26 % auf indische Waren
• 25 % auf südkoreanische Waren
• 24 % auf malaysische Waren
• 24 % auf japanische Waren
• 21 % auf Waren aus der Elfenbeinküste
• 20 % auf jordanische Waren
• 20 % auf Waren aus der EU
• 18 % auf Waren aus Nicaragua
• 17 % auf israelische Waren
• 17 % auf philippinische Waren
• 15 % auf norwegische Waren
Diese Abgaben gelten für Waren, die am oder nach dem 12.01 Uhr Eastern Daylight Time in den Verkehr gebracht oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden. 9. April 2025, mit Ausnahme von Waren, die im Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich vor 12:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025, und nach 00:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen wurden, unterliegen nicht diesen länderspezifischen Wertzöllen in Anhang I der Verordnung festgelegt.
Weitere Einzelheiten und Länder werden nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung aktualisiert. Es ist davon auszugehen, dass die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde („CBP“) ebenfalls Leitlinien zur Einreichung der Angaben herausgeben wird.
27. März 2025: US-Präsident Trump verhängt 25 % Zoll auf importierte Autos
US-Präsident Trump kündigte einen Zoll von 25 % auf alle Automobilimporte an, der am 2. April in Kraft treten soll, dem gleichen Datum, an dem er gegenseitige Zölle ankündigen will. Wenn ein Auto in den USA hergestellt wird, fallen keine Zölle an, und Teile, die unter das Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, sind zunächst nicht betroffen.
13. März 2025: Kanadische Zölle auf Produkte aus den USA im Wert von 29,8 Milliarden Dollar treten in Kraft
Kanada erhebt einen Zoll von 25 % auf Produkte im Wert von 29,8 Milliarden Dollar, die aus den Vereinigten Staaten (USA) importiert werden. Diese Zölle gelten nur für Waren mit Ursprung in den USA, die gemäß dem Verordnung zur Bestimmung des Ursprungslandes zum Zwecke der Kennzeichnung von Waren (CUSMA-Länder).
Die kanadische Regierung hat erklärt, dass diese Gegenmaßnahmen so lange in Kraft bleiben, bis die USA ihre Zölle auf kanadische Stahl- und Aluminiumprodukte aufheben. Die Gegenmaßnahmen Kanadas gelten nicht für US-Waren, die sich am Tag ihres Inkrafttretens auf dem Weg nach Kanada befinden. Weitere Einzelheiten zur Verwaltung dieser Zölle finden Sie auf der Website der Canada Border Services Agency: Zollmitteilungen (cbsa-asfc.gc.ca).
Die vollständige Liste der betroffenen US-Waren finden Sie unter, hier klicken. Diese Liste, die in der Tabelle auf Tarifpostenebene aufgeführt ist, sollte in Verbindung mit dem Anhang zu Kanadischer Zolltarif.
12. März 2025: US-Zölle auf alle Stahl- und Aluminiumimporte treten in Kraft
Heute ist ein 25-prozentiger Zoll auf Aluminium- und Stahlimporte aus allen Ländern in die USA in Kraft getreten. Die EU hat Vergeltungsmaßnahmen angekündigt soll im April in Kraft treten.
7. März 2025: Die USA verschieben die Einführung von Zöllen auf eine Reihe von Waren aus Kanada und Mexiko um einen Monat.
Am Mittwoch befreite die USA Automobilprodukte von den 25 %-Zöllen, die seit Dienstag auf Importe aus Kanada und Mexiko erhoben worden waren.
Nun haben die USA auch eine einmonatige Aussetzung der 25-prozentigen Zölle auf alle Waren angekündigt, die dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) entsprechen. Kühne+Nagel beobachtet alle Details genau, einschließlich der Auswirkungen auf bereits seit dem 4. März 2025 entrichtete Zölle auf Waren, die nun von der Regelung ausgenommen sind.
Nach den neuesten Berichten wird ein Zoll von 25 % auf Stahl- und Aluminiumimporte wie geplant am 12. März 2025 in Kraft treten.
4. März 2025: Importe aus Kanada und Mexiko werden nun mit 25 % besteuert.%
Ein Zollsatz von 25 % auf kanadische und mexikanische Importe in die USA trat nach Mitternacht am 4. März in Kraft, mit Ausnahme kanadischer Energieprodukte, für die ein Zollsatz von 10 % gilt. Zusätzlich wurde ein Zollsatz von 10 % auf chinesische Importe in die USA eingeführt, der zusätzlich zu den bestehenden Zöllen gilt (was bedeutet, dass nun insgesamt 20 % Zölle gelten).
Als Reaktion darauf hat China Zölle auf verschiedene Lebensmittel und Agrarprodukte aus den USA verhängt. Der kanadische Premierminister hat erklärt, dass Kanada unverzüglich einen Zoll von 25 % auf eine Vielzahl von US-Produkten erheben werde und dass diese Zölle ausgeweitet würden, sollten die US-Zölle gegen Kanada nach 21 Tagen weiterhin bestehen bleiben.
28. Februar 2025: Medien berichten über neue Zölle für Mexiko, Kanada und China ab dem 4. März
Medienberichten zufolge soll am 4. März ein US-Zoll von 25 % auf Importe aus Mexiko und Kanada in Kraft treten, entgegen früheren Berichten, die eine mögliche Verschiebung auf den 2. April vermuten ließen.
Darüber hinaus hat der US-Präsident zusätzliche Zölle in Höhe von 10 % auf alle Waren aus China angekündigt, die am selben Tag, dem 4. März, zusätzlich zu den bestehenden Zöllen in Höhe von 10 %, die Anfang dieses Monats in Kraft getreten sind, erhoben werden sollen.
12. Februar 2025: Neue US-Zölle auf Stahl und Aluminium
Die US-Regierung kündigte einen Zoll von 25 % auf alle Stahl- und Aluminiumimporte an, mit 12. März 2025, als offizielles Umsetzungsdatum. Dies betrifft in erster Linie große Lieferanten aus Kanada, Mexiko und Brasilien.
Unternehmen werden dazu angehalten, mögliche Auswirkungen dieser Zölle auf ihre Geschäftstätigkeit zu bewerten. Unser Team für Handelskonformität steht Ihnen für Fragen weiterhin zur Verfügung.
7. Februar 2025: Neuer Zollsatz von 10 % seitens der USA auf De-minimis-Waren
Eine neue US-Verordnung verzögert die Aufhebung der de De-minimis-Ausnahme. Diese Verordnung kündigte ein Verfahren an, das geringfügige Einfuhren durch den Zoll mit einem Zollsatz von 10 % auf diese Bewegungen erlaubt. Dieses Programm wird sich auf Express-Spediteure auswirken, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen von Kühne+Nagel.
4. Februar 2025: Gegenzölle von China gegenüber den USA auf Energie- und Maschinenprodukte
China hat gezielte Zölle auf bestimmte US-Importe angekündigt, die am 10. Februar 2025 in Kraft treten sollen. Dazu gehört ein zusätzlicher Zoll von 15 % auf US-Importe von Anthrazit, Kohle, Koks, Braunkohle und Flüssigerdgas. Diese Maßnahme sieht auch einen zusätzlichen Zoll von 10 % auf US-Importe von Rohöl, verschiedenen Arten von Landmaschinen, Traktoren, Fahrzeugen mit großem Hubraum und Pick-up-Trucks, Elektrofahrzeugen, landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelaufliegern vor.
Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die einseitigen Zöllen, die die Vereinigten Staaten auf chinesische Importe erhoben haben.
3. Februar 2025: Vereinbarung zur Aussetzung der Zölle zwischen den USA und Kanada/Mexiko
Beide Mexiko und Kanada einigte sich mit den USA darauf, die 25-prozentigen Zölle der USA auf jedes Land ab Dienstag, dem 4. Februar 2025, auszusetzen. Kanada setzte ebenfalls seine Vergeltungsmaßnahmen aus.
Diese Pause soll mindestens 30 Tage dauern.
3. Februar 2025: Kanada kündigt 25 %ige Gegenzölle auf US-Waren an
Kanada hat Vergeltungsmaßnahmen in Form eines 25-prozentigen Zolls auf eine Reihe von US-Importen angekündigt. Eine Liste der betroffenen Waren, die von der kanadischen Regierung herausgegeben wurde, finden Sie hier.
1. Februar 2025: Neue US-Zölle auf Waren aus China, Kanada und Mexiko
Am 1. Februar 2025 unterzeichnete der US-Präsident Durchführungsverordnungen, mit denen Zölle in Höhe von 10 % auf alle Waren aus China und Zölle in Höhe von 25 % auf alle Waren aus Mexiko und Kanada (mit Ausnahme von kanadischer Energie und Öl, für die Zölle in Höhe von 10 % gelten) verhängt wurden. Die Zölle kommen zu den bestehenden Zöllen hinzu und treten am Dienstag, dem 4. Februar, in Kraft.
Waren, die sich vor dem 1. Februar 2025 um 00:01 Uhr EST im Transit befinden, können von diesen Zöllen befreit werden, sofern der Importeur eine Bescheinigung vorlegt (Einzelheiten werden in einer Bekanntmachung im US-Bundesregister dargelegt).
Darüber hinaus wurde die De-minimis-Ausnahme für Waren aus China mit einem Wert von unter 800 US-Dollar aufgehoben. Das bedeutet, dass diese Sendungen in die USA, wie beispielsweise Bestellungen von E-Commerce-Kunden, zollpflichtig sind und denselben Zollabfertigungsprozessen unterliegen wie andere Waren, die in das Land eingeführt werden.
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